Wichtige Neuigkeit für pflegebedürftige Menschen und deren Zugehörigen!

Ab dem 1. Januar 2026 gibt es eine positive Änderung im Pflegegeld-Bereich: Bei stationären Krankenhausbehandlungen oder Reha-Maßnahmen haben Pflegebedürftige nun Anspruch auf die Weiterzahlung von Pflegegeld für bis zu acht Wochen! Bis Ende letzten Jahres waren es nur vier Wochen. Diese Verbesserung ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Unterstützung für Angehörige und pflegebedürftige Personen zu erhöhen und die Belastungen in Zeiten der Behandlung zu mildern.

Quelle: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), gültig seit 01.01.2026

Weitere Informationen: Pflegewegweiser NRW | Bundesgesundheitsministerium

Pflege 2026: Diese Änderungen sollten Sie jetzt kennen

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