Hoheitliche Förderung

Die Hospiz-Gruppe-Stade e.V. ist Mitglied der Hospiz-Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen e.V. (Hospiz LAG Nds. e.V.) und im Deutschen Hospiz- und Palliativ Verband e.V. (DHPV e.V.). Als anerkannter gemeinnütziger Verein werden wir nach §39a Abs. 2 SGB für ambulante Hospizdienste von den Krankenkassen gefördert. Diese Förderung betrifft nur die Sterbebegleitung und ist gebunden an Voraussetzungen, die ebenfalls in §39a Abs. 2 SGB V festgelegt sind, dazu gehören neben der qualifizierten ehrenamtlichen Sterbebegleitung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder beispielsweise die Zusammenarbeit mit erfahrenen Pflegediensten sowie Ärzten und die Koordination durch eine festangestellte fachlich qualifizierte Person.