In Deutschland bleibt das Thema Sterbehilfe nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 umstritten.
WĂ€hrend assistierter Suizid â bei dem Patienten selbst die tödlichen Mittel einnehmen â in einer rechtlichen Grauzone liegt, ist aktive Sterbehilfe, bei der jemand anderen das Mittel verabreicht, verboten.
Passive und indirekte Sterbehilfe sind hingegen erlaubt.
Aktuell gibt es keinen gesetzlich geregelten Zugang zu Suizidmitteln, was zu EnttĂ€uschung bei Betroffenen fĂŒhrt. Der Staat ist nicht verpflichtet, solche Medikamente bereitzustellen.
Quellen: NDR, Bundesverfassungsgericht, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
