Sterbehilfegesetz gekippt

Mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html) erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den § 217 StGB für nichtig.

Dieser hatte die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung bisher unter Strafe gestellt. In seiner Urteilsbegründung macht der BVerfG jedoch auch klar, dass es eine Verpflichtung zur Beihilfe zur Selbsttötung nicht geben darf. Und das ist gut so.

Denn meist ist es die Angst vor Schmerzen, Einsamkeit, davor, anderen zur Last zu fallen, weshalb Menschen den Zeitpunkt ihres Todes selbst bestimmen wollen. Mit unserer Hospizarbeit finden wir Wege, die letzte Lebensphase selbstbestimmt und in Würde zu leben. Der Hospizgedanke lehrt uns, die grundlegenden Bedürfnisse des Menschen in allen Dimensionen in den Blick zu nehmen, ihm auf Augenhöhe zu begegnen und eine umfassende und dabei angemessene medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung anzubieten.

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